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Gesundheit

Wettbewerbszentrale lässt Verkauf von Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern untersagen

Das Landgericht Essen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Händler untersagt, gegenüber Verbrauchern für Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern zu werben oder diese an Verbraucher zu verkaufen (LG Essen, Beschluss vom 05.09.2017, Az. 45 O 66/17, nicht rechtskräftig).

Der Unternehmer betreibt einen Handel mit E-Zigaretten und dem entsprechenden Zubehör, die er auch in seinem Online-Shop anbietet. Daneben warb in einem zweiten Internetauftritt für Nikotinlösung in 1-Liter-Behältern. Im Rahmen der Werbung wies er darauf hin:

„Dieses Produkt ist nicht für die Verwendung als E-Liquid in E-Zigaretten gedacht und wir distanzieren uns ausdrücklich davon. Obwohl

Stolperfallen im Apothekenmarketing: Wettbewerbszentrale hilft bei Vermeidung von Fehlern

Seit vielen Jahren befasst sich die Wettbewerbszentrale mit den Belangen der Gesundheitsbranche. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Apothekenbranche. Die Rechtsberatung der Mitglieder nimmt mittlerweile breiten Raum ein, denn für Apothekenwerbung gelten nicht nur die allgemeinen Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen wie das Heilmittelwerberecht, apotheken- oder arzneimittelrechtliche Vorschriften.

BGH-Verfahren um Großhandelsskonto für Arzneimittel: Mündliche Verhandlung am 13. Juli

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt. Nach § 2 Arzneimittelpreisverordnung darf der Großhandel bei Abgabe an den Apotheker auf den Abgabepreis des Herstellers höchstens einen Zuschlag von 3,15% sowie einen Festzuschlag von 70 Cent erhalten. Umstritten ist, ob die Regelung Skonti zulässt.

10 Jahre Health Claims Verordnung – Wettbewerbszentrale zieht Bilanz: Verstöße gegen die HCVO bei Werbung für Lebensmittel nehmen seit Jahren zu

Knapp 10 Jahre seit der Geltung der Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), die gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel reguliert, zieht die Wettbewerbszentrale Bilanz: Im Ergebnis steigen die eingehenden Beschwerden über die Verwendung von unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel an. Während im ersten Geltungsjahr noch gar keine Beschwerde diesbezüglich bei der Wettbewerbszentrale einging, stieg die Anzahl der Beschwerden, die in den allermeisten Fällen aus der Wirtschaft selbst stammen, in den Folgejahren kontinuierlich an.

BGH: Auch für in der Apotheke „handwerklich“ hergestellte Weihrauch-Kapseln darf mit Anwendungsgebieten geworben werden

Der BGH hat bereits im Februar entschieden, dass das Werbeverbot des § 3a Heilmittelwerbegesetz (HWG) nicht für Arzneimittel gilt, die als so genannte Defekturarzneimittel in einer Apotheke in kleinen Mengen hergestellt werden. Nun sind die Entscheidungsgründe veröffentlicht worden (BGH, Urteil vom 09.02.2017, I ZR 130/13 – Weihrauch-Extrakt-Kapseln II).

OLG Stuttgart: Werbung für Schmerzmittel darf sich nur auf zugelassene Anwendungsgebiete beziehen

Ein Schmerzmittel, das nur zur Behandlung von Schmerzen zugelassen ist, darf nicht mit der Angabe beworben werden, dass das in dem Mittel enthaltene Vitamin C das Immunsystem unterstütze. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13.06.2017.

Nach Informationen des OLG Stuttgart bewarb der Beklagte sein rezeptfreies Arzneimittel mit der Aussage

Wettbewerbszentrale: Vermehrt Beschwerden wegen unzulässiger Werbeversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln

Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Verwendung von nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln ein, so z. B. zu Abnehm-Pillen, Kurkuma- oder Vitamin-Kapseln, Magnesium-Präparaten oder Anti-Hang-Over Produkten. Im laufenden Jahr hat die Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb in bereits zwei Fällen Werbeversprechen zu Nahrungsergänzungsmitteln gerichtlich untersagen lassen und in sechs Fällen außergerichtliche Unterlassungserklärungen erwirkt. Im Jahr 2016 waren es zu dieser Thematik insgesamt 10 Beanstandungen, die außergerichtlich zum Erfolg führten sowie ein Gerichtsverfahren.

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