BGH bejaht Löschungsanspruch – Jameda werden Werbeanzeigen zum Verhängnis
In einem heute verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof das Arztbewertungsportal Jameda zur Löschung des Eintrages einer Dermatologin verurteilt (BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17, vgl. Pressemitteilung Nr. 034/2018 des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2018 >>).
Die klagende Ärztin hatte mit Jameda keine Vereinbarung zur Veröffentlichung ihrer Praxisdaten und verlangte die vollständige Löschung der über sie gespeicherten und auf der Plattform veröffentlichten Daten.
