Hausverwalter dürfen nicht unsachlich beeinflusst werden –Versicherungsvertreter gibt Unterlassungserklärung ab
Ein gebundener Versicherungsvertreter bewarb seine Versicherungsangebote (Wohngebäude-, Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Glas- und Gewässerschadenshaftpflicht) in Werbeschreiben direkt gegenüber Hausverwaltern und versprach diesen eine Prämie in Höhe von bis zu 12.500 Euro, wenn sie die Eigentümergemeinschaft zum Abschluss einer Versicherung bewegten.