OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit dem Begriff „Assekuranz“ durch einen Versicherungsvermittler – Hinweis auf die BaFin als Aufsichtsbehörde eines Versicherungsvermittlers ist unzulässig
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Versicherungsvermittler hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2020, Az. I-20 U 153/19 – nicht rechtskräftig) die Berufung eines Versicherungsvermittlers gegen ein Urteil des LG Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2019, Az. 37 O 26/19) zurückgewiesen.