Bausparkasse muss Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag nicht zurückzahlen, auch wenn der Kunde kündigt – entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung ist wirksam
In einem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 3/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Klausel in einem Bausparvertrag, nach der der Kunde in jedem Fall 1% der Bausparsumme an die Bank zu zahlen hat, wirksam ist. Konkret sieht die Klausel vor, dass nach Abschluss des Bausparvertrages 1% der Bausparsumme als Abschlussgebühr fällig wird