Wie das Bundesministerium der Justiz gestern mitteilte, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem u. a. die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz soll das Schutzniveau für Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert werden. Verbraucher sollen besser über den Vertragsinhalt informiert und Lockvogelangebote verhindert werden.
Der Gesetzentwurf enthält u. a. Regelungen zu bestimmten Informationspflichten, zur Ausgestaltung von Werbemaßnahmen für Verbraucherkredite sowie zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts.
So sollen Verbraucher zukünftig schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden. Dies soll dem Verbraucher ermöglichen, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Werbung für Darlehensverträge
Um Lockvogelangebote zu unterbinden, darf in der Werbung für einen Darlehensvertrag nicht nur ein besonders niedriger Zinssatz angegeben werden. Vielmehr müssen auch die weiteren Kosten des Vertrages angegeben werden. Die insoweit geltenden Vorschriften der Preisangabenverordnung sollen entsprechend geändert und ergänzt werden. Dadurch sollen Verbraucher in die Lage versetzt werden, anhand aussagekräftiger Informationen selbst die Vor- und Nachteile abzuwägen.
Weiterhin sollen in Zukunft für unterschiedliche Kreditverträge jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher verwendet werden. So sollen sämtliche Kosten eines Kredits erkennbar sein und unterschiedliche Angebote besser als bisher miteinander verglichen werden können. Die Muster gelten europaweit, sodass Kunden auch Angebote von Kreditgebern aus dem europäischen Ausland einholen und vergleichen können.
Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts
Neu geordnet werden auch die bestehenden Regelungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht, was zu mehr Rechtssicherheit bei Verbraucher- und Versicherungsverträgen führen soll. Auf diese Weise sollen bei Verwendung der neuen Musterbelehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten vermieden werden. Zudem sollen künftig bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen gelten.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten.
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 05.11.2008 >>
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