Bundesverwaltungsgericht: Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass der Betreiber eines im Sozialen Netzwerk „Facebook“ unterhaltenen Unternehmensauftritts (sogenannte Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist (Urteil v. 11.09.2019, Az. BVerwG 6 C 15.18, s. Pressemitteilung des BVerwG).