Digitale Welt

Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist unzulässig

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichten Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichten Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen

LG München I zur Kennzeichnungspflicht von Influencern: Im konkreten Fall keine getarnte Werbung, wenn Instagram-Account als gewerbliches Handeln erkennbar ist

Nach einer Pressemitteilung des LG München I hat dieses entschieden, dass eine Influencerin zumindest ihre Posts ohne Gegenleistung durch Unternehmen nicht als Werbung kennzeichnen muss, da für die angesprochenen Verkehrskreise das gewerbliche Handeln der Influencerin erkennbar sei (Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18, nicht rechtskräftig), Urteilsgründe lagen zum Zeitpunkt der News noch nicht vor). Im konkreten Fall seien die Anzahl der Follower der Beklagten ausschlaggebend gewesen, ebenso wie der Umstand, dass es sich um ein öffentliches, verifiziertes und mit einem blauen Haken versehenes Profil handle.

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) – Neue Pflichten für Hersteller/Erstinverkehrbringer

Seit 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (siehe dazu bereits die News vom 07.12.2018 >>). Ziel des neuen Gesetzes ist, höhere ökologische Standards beim Recycling der Verpackungsabfälle zu erzielen. So soll die Recyclingquote erhöht und alle Unternehmen, die als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen gelten, an den Entsorgungskosten beteiligt werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen sich Hersteller/Erstinverkehrbringer bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren und sich an einem dualen System beteiligen sowie die genutzte Verpackung lizenzieren.

Generalanwalt beim EuGH zur Cookie-Einwilligungserklärung

In einem Verfahren zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Planet49 GmbH hat der Generalanwalt beim EuGH seine Schlussanträge vorgelegt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.03.2019, Rs. C-673/17).

Dabei geht es insbesondere um die Auslegung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Frage, welche Anforderungen an die Einholung einer wirksamen Einwilligung im Zusammenhang mit Cookies gestellt werden. Der Generalanwalt schlägt dem EuGH die Antworten darauf auch unter Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor.

Datenschutzkonferenz veröffentlicht neues Kurzpapier zur Einwilligung nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Das Gremium der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) hat das Kurzpapier „Einwilligung nach der DS-GVO“ veröffentlicht. Auch wenn die Veröffentlichung rechtlich unverbindlich ist, bietet sie doch einen Überblick zu den Ansichten der Aufsichtsbehörden, die auch bei der Datenverarbeitung rund um das Thema Direktwerbung tätig werden können.

Generalanwalt beim EuGH sieht keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform wie Amazon nicht dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kann das Unternehmen frei entscheiden, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme es dem Verbraucher zur Verfügung stellt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 28.02.2019, Rs. C-649/17).

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