Irreführende Rabattwerbung: Nur 12% Rabatt statt versprochenen 37% beim Matratzenkauf ist unzulässig
Ein Online-Händler, der Matratzen verkauft, warb in einem Gutscheinheft eines Drittanbieters mit einem Gutschein über 37%, der beim Kauf von Matratzen in seinem Online-Shop gewährt werden sollte, wie folgt:
37% Rabatt*
www. …….de gültig bis …….
Rabattcode: A….37
*Der Gutschein ist nur unter www……..de einlösbar und nicht mit anderen
Rabattaktionen kombinierbar. Er ist einmal gültig und nicht bar einlösbar. Es gibt keinen
Mindestbestellwert. Gültig bis zum …….“