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Rückblick: Crashkurs E-Commerce

Im Rahmen eines Online-Seminars hat die Wettbewerbszentrale mit Teilnehmenden am 20. und erneut am 27.02. wichtiges Basiswissen zum rechtssicheren Betrieb eines Onlineshops geteilt. 

Für die Wettbewerbszentrale referierte Kai-Oliver Kruske als Experte für Digitalthemen. Die Vorträge konzentrierten sich darauf, praxisnah und in aller Kürze rechtliche Hürden aufzuzeigen. Immer wieder schafft der Gesetzgeber neue Informationspflichten oder verschärft bestehende Vorgaben. Diese einzuhalten ist gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen nicht immer einfach.

So müssen Unternehmen, die Bewertungen zugänglich machen, inzwischen darüber informieren, ob sie diese Bewertungen auf Echtheit prüfen. Das ergibt sich seit 2022 aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Doch in der täglichen Arbeit der Wettbewerbszentrale zeigt sich, dass noch nicht alle Unternehmen diese Informationspflicht kennen. 

Auch aus der Rechtsprechung gibt es unzählige Entscheidungen, die für viele Unternehmen im E-Commerce Bedeutung haben, aber manchmal unter dem Radar bleiben. Neben Fragen der Preisangabenverordnung (PAngV) entscheiden die Gerichte immer wieder auch Fälle zu Cookie-Bannern oder Widerrufsrechten. Auch diese Urteile behandelte Herr Kruske. 

Schließlich müssen Unternehmen sich frühzeitig auf neue Regulierung einstellen. Dabei halfen die Seminare, indem sie in der gebotenen Kürze kommende Vorgaben aufzeigten, etwa zu Umweltwerbung. 

Weiterführende Informationen

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kok

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