Sind Betreiber von Facebook-Fanpages für eventuelle Datenschutzverstöße von Facebook mit verantwortlich? – Bundesverwaltungsgericht ruft den EuGH an
In einem mehrjährigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein geht es bei der Frage, ob der Betreiber einer Fanpage auf Facebook für die durch den Besuch einer Fanpage ausgelöste Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sein kann, in die Endrunde.
Das ULD hatte von dem Unternehmen verlangt, die eigene Fanpage auf Facebook zu deaktivieren. Der Grund hierfür seien datenschutzrechtliche Verstöße. Denn bei einem Aufruf der Fanpage würden die Nutzerdaten der Besucher von Facebook erhoben und verarbeitet werden, die sodann von Facebook u. a. zu Werbezwecken sowie für das Erstellen einer sogenannten Nutzerstatistik genutzt würden, ohne dass die Nutzer hierüber hinreichend aufgeklärt würden und in die Datennutzung eingewilligt hätten.