Der Bundesgerichtshof verhandelt am 05.11.2026 um 10:00 Uhr mündlich über ein Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zum Kündigungsbutton (Az. I ZR 275/25). Zu klären ist, ob nach dem Klick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton ein Login-Formular folgen darf.
Login vor der Kündigung: erlaubte Identifikation oder verbotene Hürde?
Die Wettbewerbszentrale hatte das Kündigungsformular eines internationalen Streaming-Dienstes beanstandet. Dort führte die Kündigungsschaltfläche zwar zu einer Bestätigungsseite. Auf dieser mussten Kundinnen und Kunden jedoch zunächst ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und ihr Passwort eingeben, bevor sie die Kündigung absenden konnten. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale liegt darin eine unzulässige Hürde. Der Streaming-Dienst hält die Passwortabfrage dagegen für eine zulässige Identifikation.
Kammergericht: Verstoß wegen Verzögerung durch Login
Das Kammergericht folgte der Ansicht der Wettbewerbszentrale (Urteil vom 12.11.2025, Az. 5 U 6/25, nicht rechtskräftig). Der Streaming-Dienst habe die Pflichten aus § 312k Abs. 2 BGB nicht erfüllt: die Bestätigungsseite müsse unmittelbar und leicht zugänglich sein. Eine vorgeschaltete Login-Maske könne die Kundschaft von der Kündigung abhalten oder den Vorgang verzögern, weil die Zugangsdaten leicht in Vergessenheit geraten könnten. Zur Identifikation genüge die Abfrage ständig verfügbarer Angaben wie Name und Anschrift. Das Kammergericht ließ die Revision zu.
Warum der BGH die Frage klären soll
Die Rechtsfrage ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt und die Instanzgerichte beurteilen sie unterschiedlich. So hatte das OLG Nürnberg angedeutet, dass Login-Masken in Ausnahmefällen zulässig sein könnten (Urteil vom 30.07.2024, Az. 3 U 2214/23, kein Verfahren der Wettbewerbszentrale). Das Verfahren hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Auch für andere Anbieter von Online-Abos stellt sich die Frage, ob sie eine Kündigung von der Eingabe eines Passworts abhängig machen dürfen. Eine Klärung durch den BGH sorgt für einheitliche rechtliche Maßstäbe.
Am selben Tag verhandelt der BGH zudem ein Parallelverfahren eines Verbraucherverbandes zu einer vergleichbaren Login-Abfrage bei einem Webhosting-Dienst (Az. I ZR 272/25).
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 133/2026 vom 27.07.2026 >>
F 11 0111/23
lr
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