Home Finanzen, Banken & Versicherungen Finanzmarkt LG Berlin II: Vermittler tritt irreführend als Versicherer auf

LG Berlin II: Vermittler tritt irreführend als Versicherer auf

Wer eine Versicherung nur vermittelt, darf in der Werbung nicht den Eindruck erwecken, selbst der Versicherer zu sein (LG Berlin II, Urteil vom 19.05.2026, Az. 103 O 90/25, nicht rechtskräftig). Beanstandet hatte die Wettbewerbszentrale die Internetwerbung eines Unternehmens, das eine Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen bewarb. Diese Versicherung vermittelte das Unternehmen jedoch nur. Das Risiko trug ein anderer Versicherer im Hintergrund.
 
Nach Meinung der Wettbewerbszentrale erschien das Unternehmen in seiner Werbung als Versicherer. Den Eindruck teilte das Gericht im Wesentlichen.

Firmenbezug macht die Werbung irreführend

Irreführend seien Aussagen, die einen Bezug zwischen dem Begriff „Versicherung“ und dem Unternehmen selbst herstellten. So stand der Hinweis „Krankenversicherung für Hunde und Katzen“ direkt unter dem Firmennamen und in derselben Farbe. Auch die Aussage, man habe „die Tierkrankenversicherung geschaffen“, wecke den Eindruck, das Unternehmen sei selbst ein Versicherer. Besonders deutlich sei der Slogan „Mehr als eine Tierkrankenversicherung“, weil er den Begriff unmittelbar mit dem Firmennamen verbinde. Dass das Unternehmen im Fußbereich der Seiten auf seine Rolle als Vermittler hinwies, räume die Irreführung nicht aus. Maßgeblich sei, wer hinter dem Produkt stehe und das Risiko trage.

LG: Produktbezogene Aussagen bleiben erlaubt

Lediglich einige Aussagen hielt das Gericht für noch zulässig, weil sie produktbezogen seien. Wer mit „Vollschutz: OP- und Krankenversicherung“, „Die beste Voll-Versicherung für dein Haustier“ oder „Vollständig digitale Versicherung“ werbe, beschreibe das Produkt und seinen Umfang, nicht das eigene Unternehmen. Eine Fehlvorstellung über den wahren Versicherer entstehe dadurch nicht.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 24.03.2026 // OLG Köln zur Werbung mit „Unabhängigkeit“ bei Versicherungsmaklern >>

News der Wettbewerbszentrale vom 02.07.2025 // LG München I: Werbung mit Bezeichnung „Versicherung“ durch eine Versicherungsvermittlerin irreführend >>

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Finanzmarkt >>

F 07 0140/25

kok

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