Jahr: 2010

Ein Taxi-Einzelunternehmen ist noch keine Zentrale

Das Landgericht Stuttgart hat in einer aktuellen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 24.11.2010 Az. 39 O 71/10 KfH entschieden, dass die Werbung eines Einzelunternehmens mit dem Hinweis „Taxi-Zentrale“ irreführend und wettbewerbswidrig nach §§ 3, 5 UWG ist, da die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Bezeichnung „Taxi-Zentrale“ von einem Zusammenschluss ortsansässiger Taxiunternehmen ausgehen.

Navi – Fahrzeugausstattung oder Zubehör?

Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 09.11.2010, Az. 18 O 228/10 die Ansicht der Wettbewerbszentrale bestätigt, wonach die Werbung auf einer Internetplattform für den Verkauf eines

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irreführend ist, wenn das so beworbene Fahrzeug nicht mit einem werkseitig angebotenen Navigationssystem ausgestattet ist.

EU: Neues Informationsportal für verschreibungspflichtige Medikamente? – Strengere Informationsbestimmungen für verschreibungspflichtige Medikamente gefordert

Patienten in der EU sollen sich zukünftig besser über verschreibungspflichtige Medikamente informieren können. So sollen objektive Informationen zu Arzneimitteleigenschaften sowie zu der behandelnden Krankheit oder zum gesundheitlichen Zustand in jedem Mitgliedstaat der EU über ein Internetportal bereitgestellt werden. Gleichzeitig soll vor unerbetenen Informationen oder versteckter Werbung geschützt werden.

Werbung mit Testergebnissen: Auch für Krankenkassen gilt das Wahrheitsgebot

Mit Einführung der einheitlichen Beitragssätze haben diese ihre Funktion als zentrales Differenzierungsmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend verloren. Umso bedeutsamer wird die Werbung mit Testergebnissen. Wie in anderen Branchen auch orientieren sich Kunden im Rahmen ihrer Kaufentscheidungen – insbesondere bei komplexen Dienstleistungen – an Vergleichsuntersuchungen und ihren Ergebnissen.

BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

In einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 137/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch eine indirekte Werbung für Zigaretten gegen das Tabakwerbeverbot verstößt. Der Tabakkonzern BAT hatte im Rahmen einer Imagekampagne seines Unternehmens unter einem allgemeinen Werbetext eine Aufzählung seiner Zigarettenmarken abgedruckt. In dem Werbetext stellte BAT sein besonderes soziales Engagement im Zusammenhang mit Zigaretten heraus.

HOAI gilt auch auf der Internet-Plattform MyHammer.de

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn die Mindestsätze der HOAI auf der Internetplattform „My-Hammer.de“ unterschritten werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.10.2010, Az. 5 U 178/08). Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt.

Bundesgerichtshof hebt Urteile gegen Colt Telecom wegen Slamming auf

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 174/08, ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az. 6 U 176/07, aufgehoben und eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Colt Telecom GmbH wegen Slamming abgewiesen.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Firma Colt Telecom geklagt wegen wettbewerbswidrigen Umstellens von Telefonanschlüssen auf ihre Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (Preselection), ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (sogenanntes Slamming)

OLG Nürnberg untersagt Vertrieb von CD-Box mit Titel „100 Number 1 Hits“ wegen Irreführung

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Lebensmitteldiscounter den Vertrieb einer CD-Box mit dem Titel „100 Number 1 Hits“ untersagt, wenn nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um Aufnahmen aus den ursprünglichen Chart-Hits handelt, sondern um Re-Recordings und Liveaufnahmen (Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10).

Der Senat hat in der zweiten Instanz damit der Wettbewerbszentrale Recht gegeben, dass die Werbung des Discounters mit dem Hinweis „100 Number 1 Hits“ für eine CD-Box irreführend ist, sofern

OLG Frankfurt setzt Arzthelferin Grenzen: Ausübung der „Atlasprofilaxe“ erfordert Heilpraktikererlaubnis

Die Beklagte ist Arzthelferin und medizinisch-kaufmännische Assistentin. Sie wies in ihrem ursprünglichen Internetauftritt auf ein „Diplom“ der Atlas Akademie Switzerland hin, das sie berechtige, die Atlasprofilaxe-Methode zu praktizieren. Der Atlas ist der erste Halswirbel, der nach Aussagen der Beklagten bei den meisten Menschen komplett ausgerenkt sei und so zu Durchblutungsstörungen, krassen Fehlstellungen der Wirbelsäule etc. führen könne. Mit Hilfe ihrer Methode – einer gezielten Massage der kurzen Nackenmuskulatur mit einem Massagestab – beabsichtigte die Beklagte, die bestehenden Verspannungen zu lösen

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