Die Wettbewerbszentrale musste mehrere TV-Sender wegen irreführender Gesundheitswerbung in TV-Shops abmahnen. Dabei werden den Zuschauern im Rahmen einer Diät oder für ein Schmerzmittel besondere Wirkungsweisen versprochen, die wissenschaftlich nicht nachweisbar sind.
Mehr Details erfahren Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom heutigen Tage.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Update: Wettbewerbszentrale klagt wegen KI-Chatbot
-
LG Würzburg: Irreführende UVP-Werbung bei Eigenmarken-Möbeln
-
OLG Frankfurt a. M. bestätigt LG: Unklarer Hinweis zur Echtheit von Bewertungen
-
BGH urteilt zu Ärzte-Siegeln: Strenge Anforderungen an Testsiegel
-
Ab 02. August: Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Medien
