Die Wettbewerbszentrale musste mehrere TV-Sender wegen irreführender Gesundheitswerbung in TV-Shops abmahnen. Dabei werden den Zuschauern im Rahmen einer Diät oder für ein Schmerzmittel besondere Wirkungsweisen versprochen, die wissenschaftlich nicht nachweisbar sind.
Mehr Details erfahren Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom heutigen Tage.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Düsseldorf nennt praxisnahe Kriterien für Irreführung mit Fake-„Warentests“
-
OLG Koblenz: PV-Komplettangebot ist zulassungspflichtiges Handwerk
-
Die Zeit läuft: Ab 19.06.2026 ist der Widerrufsbutton Pflicht
-
OLG Hamm lässt Unternehmen für Aussagen seines Chatbots haften, Volltext verfügbar
-
LG Berlin II: Vermittler tritt irreführend als Versicherer auf
