Die Wettbewerbszentrale erhält inzwischen zunehmend Beschwerden über Verstöße gegen die neuen Regelungen zur Rücknahme von Einwegverpackungen. Sie hat bereits diverse Abmahnungen ausgesprochen und einstweilige Verfügungen vor Gericht erwirkt. Mehr Details erhalten Sie in der Presseerklärung der Wettbewerbszentrale vom heutigen Tage.
Quelle: Mitteilung der Wettbewerbszentrale vom 23.10.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Aktuelle Nachricht der Wettbewerbszentrale vom 21.10.2003: „Europäische Union: Kommission überprüft deutsche Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegverpackungen“
Mitteilung der Bundesregierung vom 30.09.2003 mit dem Titel: Ab 1. Oktober gilt: Wer Einweg verkauft, muss Einweg zurücknehmen
Weitere aktuelle Nachrichten
-
EuGH: Importierte Lebensmittel dürfen EU-Bio-Logo nur bei vollständiger Einhaltung der EU-Vorgaben tragen
-
Wettbewerbszentrale lässt unerlaubte Werbung für zulassungspflichtiges Handwerk im Wege des Eilverfahrens untersagen
-
BGH-Termin aufgehoben: Keine Verhandlung zur Reichweite der Plattformhaftung
-
Kennzeichnung von Lebensmitteln: EuGH kippt Verbot der Bezeichnung „Wurst“ oder „Schnitzel“ für vegane Produkte
-
LG Düsseldorf: Irreführende Werbung durch angebliche Warentests