Die Europäische Kommission will den Vorschlag für die sogenannte Green Claims Directive zurückziehen. In ihrem am 4. November 2026 veröffentlichten Arbeitsprogramm für 2027 führt sie den Richtlinienvorschlag ausdrücklich unter den geplanten Rücknahmen auf. Die Rücknahme soll innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen.
Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass die Verhandlungen seit mehr als drei Jahren andauern und die Bemühungen um eine Einigung erfolglos geblieben sind. Eine ausreichende Unterstützung im Rat sei auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Doch keine Zertifizierung von Umweltaussagen?
Die Green Claims Directive sollte zusätzliche Anforderungen an freiwillige Umweltaussagen von Unternehmen schaffen. Insbesondere sollten solche Aussagen grundsätzlich vor ihrer Verwendung durch unabhängige Prüfstellen überprüft und zertifiziert werden. Auch für Umweltzeichen waren zusätzliche Vorgaben vorgesehen.
Wettbewerbszentrale: Vorhaben war unverhältnismäßig bürokratisch
Die Wettbewerbszentrale begrüßt die angekündigte Rücknahme. Sie hatte den Richtlinienvorschlag bereits 2025 als unverhältnismäßig bürokratisch kritisiert. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale bietet die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) und ihre deutsche Umsetzung im UWG bereits einen ausreichenden Rechtsrahmen gegen Greenwashing. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verschärfte diesen Rechtsrahmen nochmals. Seit dem 27. September 2026 gelten unter anderem zusätzliche Verbote für bestimmte Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale bedarf es daher keiner weiteren Regulierung. Entscheidend ist vielmehr die europaweit konsequente Durchsetzung der bestehenden Vorschriften. Eine zusätzliche verpflichtende Vorabprüfung von Umweltaussagen würde dagegen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand verursachen und könnte Unternehmen davon abhalten, über ihre Umweltleistungen zu informieren.
kok
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