Das Hanseatische Oberlandesgericht folgt wie das KG Berlin der Rechtsauffassung, dass die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist bei eBay-Geschäften grundsätzlich einen Monat statt der üblichen zwei Wochen beträgt (OLG Hamburg, Urteil v. 24.8.2006, Az. 3 U 103/06, Urteil im Volltext: http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=219).
Damit scheint sich der Trend der Rechtsprechung zu bestätigen. Unsere ausführlichen Stellungnahmen zu der Verwirrung um die Widerrufs- und Rückgabefristen bei gewerblichen Internet-Auktionen sowie die Gestaltung der entsprechenden Belehrung haben wir entsprechend aktualisiert und ergänzt.
Quelle:
– Eigene Recherche
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