Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind. Das zeigt, ein wirksamer Schutz gegen Plagiate ist nicht nur durch das Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht möglich, sondern auch über das Wettbewerbsrecht.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Stuttgart: Herstellernahes Unternehmen entwertet Preisempfehlung bei regelmäßiger Unterschreitung
-
LG Frankfurt zu gleichbleibenden Preisen nach Ende der „Black Friday Woche“
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter