Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind. Das zeigt, ein wirksamer Schutz gegen Plagiate ist nicht nur durch das Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht möglich, sondern auch über das Wettbewerbsrecht.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
„Produkttester“-Registrierung führte in Abo-Falle
-
Irreführende Werbeschreiben im Behörden-Look
-
LG Karlsruhe: Verkündungstermin zu Augenscreening im Drogeriemarkt am 26.11.
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale informiert öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige über die wettbewerbsrechtlichen Spielregeln
-
Unzulässige Insta-DMs zum Körpergewicht vom Fitness-Influencer
