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Influencer Marketing: Wettbewerbszentrale veröffentlicht aktualisierten Leitfaden

Die Wettbewerbszentrale hat heute ihren aktualisierten Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram veröffentlicht. Das 24-seitige Papier im Frage-Antwort-Stil soll werbetreibende Unternehmen eine praktische Hilfestellung beim Einsatz von Influencern sein. Gleichzeitig sollen auch Influencer und solche, die es werden wollen, über rechtliche Anforderungen beim Influencer Marketing informiert werden.

Die Wettbewerbszentrale hat heute ihren aktualisierten Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram veröffentlicht. Das 24-seitige Papier im Frage-Antwort-Stil soll werbetreibende Unternehmen eine praktische Hilfestellung beim Einsatz von Influencern sein. Gleichzeitig sollen auch Influencer und solche, die es werden wollen, über rechtliche Anforderungen beim Influencer Marketing informiert werden.

Das Interesse am Thema Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing ist seit der ersten Veröffentlichung des Leitfadens im Oktober 2017 weiter gewachsen. Die Wettbewerbszentrale begegnete dieser Entwicklung durch wettbewerbsrechtliche Beratung ihrer Mitglieder, Informationen in den Medien und Teilnahme an Podiumsdiskussionen und Vorträgen. Der Leitfaden der Wettbewerbszentrale hat sich dabei als wichtiges Instrument erwiesen. Auch hat sie den fairen Wettbewerb gefördert, indem Beiträge beanstandet wurden, die nicht bzw. nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet waren.

Da neue Gerichtsentscheidungen zu branchenübergreifenden Diskussionen und die Wettbewerbszentrale ihre Praxiserfahrung aus den vergangenen Monaten weiter teilen möchte, hat sie ihr Papier aktualisiert und erweitert.

Neue Fragestellungen sind u.a.:

  • Müssen Influencer auch Produkt-Beiträge ohne Kooperation mit einem Unternehmen als Werbung kennzeichnen?
  • Muss das Vertaggen von Freunden als Werbung gekennzeichnet werden?
  • Gibt es besondere rechtliche Risiken bei der Werbung für Lebensmittel?
  • Spielt es bei der Kennzeichnung eine Rolle, ob die Zielgruppe des Influencers Erwachsene oder Kinder sind?
  • Sind Affiliate-Links als Werbung zu kennzeichnen?

Bei der Beantwortung der Fragen wurden neue Entscheidungen wie die der Berliner Gerichte (KG und LG Berlin zum Verfahren „Vreni Frost“) und des Landgerichts Hagen (Werbung mit „detox delight“) berücksichtigt.

Das Papier wird auch weiter kontinuierlich überarbeitet und steht in der aktuellsten Fassung auf der Webseite der Wettbewerbszentrale kostenlos als Download zur Verfügung.

Beschwerden über Wettbewerbsverstöße beim Influencer Marketing können über unsere Beschwerdestelle gemeldet werden: Hier geht es zu unserer Online-Beschwerdestelle >>.

Ansprechpartner bei der Wettbewerbszentrale zum Thema Influencer Marketing:

Christina Kiel-Otto, LL. M. Eur.
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
E-Mail: kiel-otto@wettbewerbszentrale.de

Peter Solf
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
E-Mail: solf@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung des KG Berlin v. 23.01.2019

cki

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de