Über Gewinnspiele im Fernsehen, an denen der Zuschauer nur über eine kostenpflichtige Rufnummer teilnehmen kann, hat am 08.07.2003 ausführlich plusminus in der ARD berichtet. In einigen Fällen reicht nicht ein einziger Anruf aus, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, sondern der Zuschauer muss die kostenpflichtige Rufnummer diverse Male anwählen. Die Sender verdienen so erheblich dazu. Wettbewerbsrechtlich sind diese Gewinnspiele nicht alle unproblematisch.
Den Bericht von plusminus können Sie auch im Internet, hier, nachlesen.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Mehr als jede zweite Anfrage zu Irreführung: Jahresbericht 2024 liegt vor
-
Anerkenntnis im DSA-Verfahren wegen Bing
-
OS-Plattform am 20.07.2025 deaktiviert
-
BGH: Gutschrift von Payback-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 Euro beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
-
Datenschutz in der Immobilienvermittlung – Teil 2: Datenerfassung von Besichtigung bis zum Vertrag