Die Europäische Kommission hat am 07.04.2004 neue Wettbewerbsvorschriften für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen erlassen. Die Gruppenfreistellung gilt nun für eine größere Zahl von Lizenzvereinbarungen. Damit ist in vielen Fällen keine Einzelfallprüfung mehr erforderlich, was einen geringeren Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen bedeutet. Die neuen Vorschriften werden im Einklang mit den 2001 vom Rat in Lissabon formulierten Zielvorgaben zur Verbreitung von Technologie und Know-how innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die neue Gruppenfreistellung ist Teil der umfassenden Kartellrechtsreform, die zum 1. Mai in Kraft treten wird.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 07.04.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Mehr als jede zweite Anfrage zu Irreführung: Jahresbericht 2024 liegt vor
-
Anerkenntnis im DSA-Verfahren wegen Bing
-
OS-Plattform am 20.07.2025 deaktiviert
-
BGH: Gutschrift von Payback-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 Euro beim Kauf von Hörgeräten ist unzulässig
-
Datenschutz in der Immobilienvermittlung – Teil 2: Datenerfassung von Besichtigung bis zum Vertrag