Die Europäische Kommission hat am 07.04.2004 neue Wettbewerbsvorschriften für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen erlassen. Die Gruppenfreistellung gilt nun für eine größere Zahl von Lizenzvereinbarungen. Damit ist in vielen Fällen keine Einzelfallprüfung mehr erforderlich, was einen geringeren Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen bedeutet. Die neuen Vorschriften werden im Einklang mit den 2001 vom Rat in Lissabon formulierten Zielvorgaben zur Verbreitung von Technologie und Know-how innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die neue Gruppenfreistellung ist Teil der umfassenden Kartellrechtsreform, die zum 1. Mai in Kraft treten wird.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 07.04.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: Mindestlaufzeit bei Glasfaserverträgen beginnt mit Vertragsschluss
-
Google, Apple & Co: Die kartellrechtliche Bedeutung der digitalen Big Player
-
OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit Rabatt auf UVP
-
Update: Klagen gegen Augenscreening in dm-Filialen eingereicht
-
LG Karlsruhe: Verbotene Werbung als Arzt für Dritte auf Social Media
