Bundesgerichtshof: Einzugsermächtigungsklausel in AGB von Sportstudio-Verträgen rechtmäßig – Differenzierung zwischen den Verfahren „Einzugsermächtigung“ und „Abbuchungsauftrag“ erforderlich
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine formularmäßige Einzugsermächtigungsklausel in Sportstudio-Verträgen als rechtmäßig beurteilt und die Klage eines Verbraucherverbandes – wie auch schon die Vorinstanzen – abgewiesen (Urteil vom 29. 05. 2008, Az. III ZR 330/07). Ein Sportstudio verwandte in seinen AGB folgende Klausel: