Vorankündigung: Weitere Reform des Widerrufsrechts im Fernabsatz
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) im September 2009 entschieden hat, dass eine nationale Regelung, nach der ein Unternehmer vom Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, nicht mit der EU-Richtlinie im Einklang steht, hat nun der Bundestag eine erneute Reform des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts beschlossen.