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EuGH: Werbung mit einem vermeintlichen Gewinn ist unzulässig

Wer kennt sie nicht, die Werbung mit dem Hinweis „ Sie haben gewonnen“. Diese Art der Werbung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) unzulässig, wenn der Verbraucher für die Entgegennahme des Gewinns noch Kosten übernehmen muss, auch wenn sie nur geringfügig sind. Es handelt sich dabei um eine aggressive Praktik (Urteil in der Rechtssache C-428/11).

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Architekten- oder Ingenieurverträgen

Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Anfragen und Beschwerden, die sich auf Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Architekten- und Ingenieurverträgen beziehen.

Gegenstand einer aktuellen Beschwerde war ein Vertrag zwischen einer Bauträgergesellschaft und einem Architekten, in dem sich unter dem Punkt „Vergütung“ folgende Regelung befand:

Fitnessstudio-Verträge: BGH klärt offene Fragen zu Vertragslaufzeit und Kündigung

Fitnessstudio-Verträge sind nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei geht es regelmäßig um Fragen, ob Klauseln und Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anlass zu rechtlicher Beanstandung geben. Streitpunkte sind dabei u. a. die Frage, welche Vertragslaufzeit in den AGB formularmäßig festgelegt werden darf und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neueren Entscheidung für Klarstellungen in diesen Bereichen gesorgt

Zweiwöchige Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln im Verbrauchsgüterkauf unzulässig

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12, entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, die gegenüber Verbrauchern bei offensichtlichen Mängeln eine Rügefrist von zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes vorsieht. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Verwendung einer solchen Klausel gegen § 475 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift des Verbrauchsgüterkaufs darf die Verjährungsfrist bei Neuwaren ab Übergabe der Ware nicht unter zwei Jahre abgekürzt werden.

100-jähriges Jubiläum der Wettbewerbszentrale: Schiedsrichter und Schlichter im Kampf um die Kunden – eine Zwischenbilanz über 700.000 Wettbewerbsfälle und 25.000 Gerichtsverfahren

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. feiert am 9. Mai 2012 an ihrem Gründungsort ihr 100-jähriges Jubiläum. Vor über 250 Gästen aus Wirtschaft, Justiz und Politik wird Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Festansprache halten.

Fairer Wettbewerb ist die Voraussetzung dafür, dass eine freie Marktwirtschaft funktioniert. Der Markt braucht einen Ordnungsrahmen, d. h. Spielregeln, an die sich alle Akteure halten. Dafür hat der Gesetzgeber in Deutschland 1909 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen. Als Schiedsrichter wurde aber nicht der Staat mit seinen Behörden bestellt.

Telefonat zur Erforschung der Kundenzufriedenheit im Anschluss an Abwicklung eines Auftrages ist Werbung i.S.v. § 7 Absatz 2 Nr. 2 UWG

Ein Anwalt hatte in einem Filialbetrieb eines internationalen Autoglaskonzerns einen Steinschlag in der Windschutzscheibe des Firmenfahrzeuges seiner Kanzlei reparieren lassen. Bei der telefonischen Vereinbarung des Reparaturtermins hatte er seine Handynummer „für den Fall der Fälle“ angegeben. Kurze Zeit nach Abwicklung des Auftrages erfolgt der Anruf eines Marktforschungsinstituts, ansässig in London, das von dem Autoglaskonzern beauftragt worden war, die Zufriedenheit des Kunden mit der Abwicklung des Auftrages zu „erforschen“. Da der Anwalt in die telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken nicht eingewilligt hatte, mahnte die Wettbewerbszentrale wegen unlauterer Telefonwerbung ab.

Am 07.11.11 tritt die europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 07. November 2011 in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Zu finden ist diese Verordnung hier >>. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz sind gering. So entfällt z. B. die Kennzeichnungspflicht für Matratzenteile

EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässig

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes ( vgl. Aktuelles vom 27.05.2011) angeschlossen.

Nordische Bausachverständigentage 2011 in Wismar

Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.

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