EuGH: Werbung mit einem vermeintlichen Gewinn ist unzulässig
Wer kennt sie nicht, die Werbung mit dem Hinweis „ Sie haben gewonnen“. Diese Art der Werbung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) unzulässig, wenn der Verbraucher für die Entgegennahme des Gewinns noch Kosten übernehmen muss, auch wenn sie nur geringfügig sind. Es handelt sich dabei um eine aggressive Praktik (Urteil in der Rechtssache C-428/11).