Die Generaldirektion hat am 24. Mai 2011 eine ganztägige Veranstaltung zur Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung in Brüssel veranstaltet. Nachdem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, gilt die Irreführungsrichtlinie nur noch im Bereich Business-to-Business fort.
Die Europäische Kommission prüft, ob gegebenenfalls eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist, um beispielsweise das Problem des Adressbuchschwindels und ähnlichen unseriösen Machenschaften zu bekämpfen.
Die Sitzung wurde von Frau Veronica Manfredi, der Leiterin des Bereichs Verbraucher und Werberecht, geleitet. Vorträge wurden sowohl von Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal, Geschäftsführerin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale, als auch von Vertretern des italienischen Verbandes Associazione fra le società italiane per azioni, des Dachverbandes Union Européene de l’ Artisanat et des Petites et Moyennes Entreprises (UEAPME), der European Association of Database and Directory Publishers (EADP), von EUROCHAMRES und des Dachverbandes EASA gehalten.
Die Europäische Kommission wird im Nachgang zu dieser Arbeitssitzung voraussichtlich ein Konsultationspapier für die Mitgliedstaaten veröffentlichen.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung