BGH zu Typenbezeichnung und Herstellerangabe für Elektrogeräte bei Komplettküchenangeboten
Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen bei Komplettküchenangeboten mit Elektrohaushaltsgeräten bereits in der Werbung die Hersteller oder Marken und Typenbezeichnungen der gezeigten, im Preis inbegriffenen Elektrogeräte angegeben werden (BGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. I ZR 41/16 – Komplettküchen).