Brief-Werbung trotz Widerspruch des Adressaten wettbewerbswidrig
Nach einer Entscheidung des LG Frankfurt a. M. stellt es eine unzumutbare Belästigung dar, wenn ein persönlich adressiertes Schreiben mit werblichem Inhalt trotz Widerspruchs des Verbrauchers an diesen versendet wird (Urteil v. 28.02.2019, Az. 2-03 O 337/18, nicht rechtskräftig).
Die Beklagte ist ein großes deutsches Kreditinstitut.
