EuGH verbessert Schutz der Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat beschlossen die Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen besser zu schützen. Bei allen ab 01.07.2018 anhängig gemachten Vorabentscheidungssachen wird der Namen der beteiligten natürlichen Personen durch Anfangsbuchstaben ersetzt und alle Hinweise, anhand deren die Betroffenen identifiziert werden können werden zukünftig weggelassen. Dabei geht es nur um die Veröffentlichungen, so dass der übliche Verfahrensablauf und insbesondere die mündlichen Verhandlungen nicht betroffen sind.