Home News Seite 78

News

Rückblick: 9. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale

Am 9. November fand der 9. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale in Frankfurt statt, dieses Mal mit einer kleinen organisatorischen Änderung: Auf vielfachen Wunsch der Teilnehmer gab es bereits am Vorabend die Gelegenheit zu einem gemeinsamen Abendessen. Viele nutzten die Gelegenheit, um andere Teilnehmer kennen zu lernen oder erste Gespräche mit den Referenten zu führen.

Den Gesundheitsrechtstag eröffnete Prof. Dr. David Matusiewicz, Institut für Gesundheit und Soziales, FOM Hochschule mit dem Beitrag zu „Sinn und Unsinn des Wettbewerbs im Gesundheitswesen“. Dabei beleuchtete er insbesondere die Situation der Krankenkassen.

Irreführend gekennzeichnetes Kokosnusswasser bleibt auch bei der Wettbewerbszentrale ein Thema

In den vergangenen Wochen wurde in der Presse über einen Fall berichtet, in dem sich einer der größten deutschen Distributeure „reinen“ Kokosnusswassers auf die Angaben des Herstellers zur Zusammensetzung des Produkts verlassen hat. Das Hamburger Unternehmen hat den Hersteller des Kokoswassers in den USA auf mindestens 5 Mio. USD Schadenersatz verklagt. Nach dem Hinweis eines Konkurrenten hatte das betroffene Unternehmen sein als „pure“ ausgelobtes Produkt lebensmittelchemisch untersuchen lassen – mit dem ernüchternden Ergebnis, dass bedeutende Mengen an Zucker, Wasser und Aromastoffen hinzugefügt wurden.

Jahreskonferenz 2019 der Wettbewerbszentrale

Die nächste Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale steht unter dem Motto: „Neue Herausforderungen für Unternehmen – schärfere Vorschriften und Sanktionen in Marketing & Vertrieb“. Sie findet am 14. und 15. Mai 2019 in Bad Homburg im KongressCenter des Kurhauses Bad Homburg statt.

Dabei haben wir folgende Themen im Fokus:

• DS-GVO in der Praxis: Erfahrungsbericht nach knapp einem Jahr …

Stellenangebot: Volljurist/Syndikusrechtsanwalt Wettbewerbsrecht

Wir suchen für den Standort München einen Volljuristen / Syndikusrechtsanwalt (m/w) Wettbewerbsrecht mit ersten beruflichen Erfahrungen im Wettbewerbsrecht (mind. 2 Jahre) in Rechtsanwaltskanzlei, im Verband oder Unternehmen in Vollzeit (Teilzeit ggf. möglich).

Über uns
Wir suchen Sie, also sollten Sie wissen, was wir tun: Die Juristen der Wettbewerbszentrale arbeiten an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft (Unternehmen und Wirtschaftsverbände), Justiz und Politik: Die branchenübergreifende, unabhängige Selbstkontrollinstitution der Deutschen Wirtschaft (Mitglieder = über 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbände) ist unter anderem mit der Bearbeitung vielfacher Beschwerden und Anfragen zu den rechtlichen Anforderungen im Wettbewerb in den verschiedensten Branchen befasst.

Autohersteller muss in YouTube-Werbevideo für Personenkraftwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen machen

Dies ergibt sich aus einem aktuell veröffentlichten Urteil (v. 13.09.2018, Az. I ZR 117/15) des Bundesgerichtshofs (BGH). Hierin hat der BGH entschieden, dass weder ein bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebener Videokanal noch ein dort abrufbares Werbevideo einen audiovisuellen Mediendienst i. S. v. Art. 1 Abs. 1 lit. a der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2010/13/EU) darstellt. Denn nur, wenn ein solches Video als audiovisueller Mediendienst einzuordnen gewesen wäre, hätte eine Ausnahmeregelung gegriffen, wonach diese Pflichtangaben, die sich aus der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ergeben, entfallen wären.

Werbung mit „Du willst günstigere Preise als bei Globus? Dann geh doch zu Netto“ unzulässig, wenn die Preise bei „Globus“ günstiger waren

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass es irreführend ist, wenn ein Discounter mit „Du willst günstigere Preise als bei Globus? Dann geh doch zu Netto“ wirbt, wenn „Globus“ in dem beworbenen Zeitraum seine Preise herabgesetzt hatte und „Netto“ dieser Herabsetzung nicht gefolgt ist (Urteil v. 16.10.2018, Az. 3 U 761/18).

Eierlikör darf keine Milch enthalten

Eierlikör darf nur dann die Verkehrsbezeichnung „Eierlikör“ tragen, wenn er keine anderen als die in Nr. 41 des Anhangs II Spirituosen-VO (110/2008/EU) genannten Bestandteile enthält. Das sind neben Alkohol nur hochwertiges Eigelb und Eiweiß sowie Zucker oder Honig. Aromastoffe für eine mögliche Aromatisierung sind ebenfalls zulässig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) letzte Woche (Urteil v. 25.10.2018, Az. C-462/17) entschieden.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de