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Irreführende Leistungsangaben für einen Internettarif

Ein Kabelanbieter warb im Oktober 2018 in seinem Geschäftskundenbereich für Office-Tarife mit den folgenden Leistungsmerkmalen:

“Bis zu 400 Mbit/s Download 40 Mbit/s Upload“.

Über Recherchen auf der Internetseite des Unternehmens konnte ermittelt werden, dass die Angabe der Upload-Geschwindigkeit falsch war, da der beworbene Tarif lediglich bis zu 20 Mbit/s im Upload bietet.

Geoblocking-Verordnung tritt am 03. Dezember 2018 in Kraft

Wie bereits im März berichtet tritt die Geoblocking-Verordnung (VO(EU) Nr. 218/302) am
3. Dezember 2018 in Kraft. Die Geoblocking-Verordnung soll Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen ungehindert und diskriminierungsfrei ermöglichen. Unternehmen müssen Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung vermeiden. Verbraucher und Unternehmen, soweit diese die Ware nicht weiter verarbeiten, dürfen wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung beim Warenkauf im Binnenmarkt nicht unterschiedlich behandelt werden.

Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe zum Direktmarketing unter Geltung der DS-GVO

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) hat eine Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht. Das 14-seitige Papier ist insbesondere für werbetreibende Unternehmen relevant und kann auf der Webseite der Datenschutzkonferenz heruntergeladen werden (direkt zum PDF-Dokument >>). Auch wenn die Veröffentlichung rechtlich unverbindlich ist, bietet sie doch einen Überblick zu den Ansichten der Aufsichtsbehörden, die auch bei der Datenverarbeitung rund um das Thema Direktwerbung tätig werden können.

EU-Parlament begrenzt Kosten für Auslands-Anrufe

Das EU-Parlament hat am 14.11.2018 ein neues Telekom-Paket beschlossen. Kernpunkte sind, dass ab dem 15. Mai 2019 die Kosten für Anrufe über Mobilfunk oder Festnetz aus dem Heimatland des Verbrauchers in andere EU-Länder auf max. 19 Cent pro Minute und die Kosten für Nachrichten innerhalb der EU auf max. 6 Cent begrenzt werden sollen. Damit setzt die EU ein weiteres wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz, nachdem sie zum 15. Juni 2017 die Roaming-Aufschläge abgeschafft hatte.

Prüfung, Zulassung oder Zertifizierung als Sachverständiger ist nicht mit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichzusetzen

Ein Sachverständiger hatte in einem Akquiseschreiben, in dem er sich als Bausachverständiger sowie Gutachter mit einer über 170-jährigen Erfahrung seines Büros im Sachverständigenwesen vorstellte, für zahlreiche Leistungen verschiedener baubezogener Gewerke geworben und darum gebeten, ihn in Adressliste als Sachverständigenbüro oder als Partner aufzunehmen. Die Kopfzeilen seines Briefbogens enthielten folgende Aussagen:

Flugpreise dürfen nicht in jeder beliebigen Währung angegeben werden, müssen aber auch nicht immer in „Euro“ erfolgen

Der Preis für einen Flug, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union startet, muss entweder in Euro oder in der objektiv mit dem Flug in Verbindung stehenden Landeswährung angegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit aktuellem Urteil entschieden (v. 15.11.2018, Rs. C-330/17).

Rückblick: 9. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale

Am 9. November fand der 9. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale in Frankfurt statt, dieses Mal mit einer kleinen organisatorischen Änderung: Auf vielfachen Wunsch der Teilnehmer gab es bereits am Vorabend die Gelegenheit zu einem gemeinsamen Abendessen. Viele nutzten die Gelegenheit, um andere Teilnehmer kennen zu lernen oder erste Gespräche mit den Referenten zu führen.

Den Gesundheitsrechtstag eröffnete Prof. Dr. David Matusiewicz, Institut für Gesundheit und Soziales, FOM Hochschule mit dem Beitrag zu „Sinn und Unsinn des Wettbewerbs im Gesundheitswesen“. Dabei beleuchtete er insbesondere die Situation der Krankenkassen.

Irreführend gekennzeichnetes Kokosnusswasser bleibt auch bei der Wettbewerbszentrale ein Thema

In den vergangenen Wochen wurde in der Presse über einen Fall berichtet, in dem sich einer der größten deutschen Distributeure „reinen“ Kokosnusswassers auf die Angaben des Herstellers zur Zusammensetzung des Produkts verlassen hat. Das Hamburger Unternehmen hat den Hersteller des Kokoswassers in den USA auf mindestens 5 Mio. USD Schadenersatz verklagt. Nach dem Hinweis eines Konkurrenten hatte das betroffene Unternehmen sein als „pure“ ausgelobtes Produkt lebensmittelchemisch untersuchen lassen – mit dem ernüchternden Ergebnis, dass bedeutende Mengen an Zucker, Wasser und Aromastoffen hinzugefügt wurden.

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Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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