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Wir suchen ab sofort am Standort Bad Homburg eine/n 
Chefsekretär/in / Assistenten/in (m/w/d) für den Hauptgeschäftsführer in Vollzeit

Über uns

Die Wettbewerbszentrale ist die größte Selbstkontrollinstanz für fairen Wettbewerb der Wirtschaft. Getragen werden wir von über 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden. Als branchenübergreifende, unabhängige Institution setzen wir die gesetzlichen Wettbewerbsregeln im Markt, notfalls per Gericht, durch. Für unsere Mitglieder bieten wir darüber hinaus Informationsdienstleistungen, wie Schulungen und Seminare, zu aktuellen Themen an. Außerdem sind wir Ansprechpartner für Wirtschaftsverbände, Bundesministerien sowie der EU-Kommission und werden regelmäßig in die nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren rund um Wettbewerb und Verbraucherschutz einbezogen.

Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale hält Fachseminar beim IVD Nord

Das speziell für Immobilienmakler konzipierte Seminar der Wettbewerbszentrale „Rechtssicher werben und Abmahnungen vermeiden“ ist zum zweiten Mal in das Weiterbildungsangebot des IVD Nord aufgenommen worden und stieß am 28. März 2019 in Hannover auf gute Resonanz.

Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale,

Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: BGH wird am 6. Juni seine Entscheidung verkünden

Die Zulässigkeit von Boni und Gutscheinen, die dem Apothekenkunden beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel mitgegeben werden, wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH am 28.3.2019 zwar ausführlich diskutiert. Seine Entscheidung wird der BGH aber erst am 6.6.2019 verkünden. Zwei Oberlandesgerichte hatten in von der Wettbewerbszentrale betriebenen Verfahren unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten (OLG Frankfurt, Urteil vom 2.11.2017, Az. 6 U 164/16, Az. beim BGH I ZR 206/17; KG, Urteil vom 13.03.2018, Az. 5 U 97/15, Az. beim BGH I ZR 60/18).

Deutsche Bank gibt Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale ab – Bank kann bei der Abwicklung von Baufinanzierungen SEPA Verordnung von 2012 allerdings erst zum Jahresende 2019 umsetzen

Die Wettbewerbszentrale hatte im Rahmen ihrer SEPA-Beschwerdestelle eine Eingabe erhalten, wonach die DB Privat und Firmenkundenbank AG bei der Abwicklung von Baufinanzierungen – insbesondere auch bei Wohnbaudarlehen und Bausparverträgen – die Zahlung per Lastschrift nur von in Deutschland geführten Konten vornimmt. Der Wettbewerbszentrale wurde dazu eine Mail vorgelegt, in der ausgeführt wurde, die DB Privat und Firmenkundenbank AG würde SEPA-Mandate nur von inländischen Kreditinstituten akzeptiert.

Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: Wettbewerbszentrale will Fragen zur Zulässigkeit vom BGH klären lassen – Termin zur mündlichen Verhandlung am 28. März 2019

Der Streit um Boni und Gutscheine, die dem Apothekenkunden beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel mitgegeben werden, soll zumindest in zwei Fällen am 28.3.2019 geklärt werden: Wieder einmal wird der BGH das letzte Wort sprechen müssen, da Oberlandesgerichte in zwei von der Wettbewerbszentrale betriebenen Verfahren unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten

Angabe „Hustenbonbon“ ist ausdrücklich erlaubt

Am 01.03.2019 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (2019/343/EU) mit Ausnahmen für allgemeine Bezeichnungen nach der Health Claims-Verordnung (1924/2006/EG) (HCVO) veröffentlicht. Diese trat am 21.03.2019 in Kraft.

Nach der HCVO dürfen nur solche nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden, die im Anhang der Verordnung oder in sonstigen Rechtsakten ausdrücklich zugelassen sind

Generalanwalt beim EuGH zur Cookie-Einwilligungserklärung

In einem Verfahren zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Planet49 GmbH hat der Generalanwalt beim EuGH seine Schlussanträge vorgelegt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.03.2019, Rs. C-673/17).

Dabei geht es insbesondere um die Auslegung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Frage, welche Anforderungen an die Einholung einer wirksamen Einwilligung im Zusammenhang mit Cookies gestellt werden. Der Generalanwalt schlägt dem EuGH die Antworten darauf auch unter Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor.

Zahlreiche Irreführungen im Werbeprospekt eines Möbelhauses

Ein großes Möbelhaus hatte einen umfangreichen Werbeprospekt verteilt, der Publikumswirksam dem Kunden Preisvorteile beim Einkauf versprach. Die Werbung war allerdings in vielen Punkten unvollständig und irreführend, so dass das OLG München auf Antrag der Wettbewerbszentrale das Möbelhaus zur Unterlassung verurteilt hat (Urteil v. 17.01.2019, Az. 29 U 3848/17).

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