Bezeichnung von Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend
Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „glutenfrei“ auf der Verpackung von Rohwurstprodukten (z. B. Zwiebelmettwurst) eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. c Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) (1169/2011/EU) ist,
