Kennzeichnung eines in China hergestellten Werkzeugs mit Firmennamen, der den Begriff „Germany“ enthält, ist zulässig – BGH weist Nichtzulassungbeschwerde zurück
Ein von der Wettbewerbszentrale als Musterverfahren geführter Prozess zur Frage der Kennzeichnung eines in China hergestellten Werkzeugs mit dem Firmennamen, der den Begriff „Germany“ enthält, ist im vergangenen Jahr zu Ende gegangen:
