Grundrechtliche Anforderungen an die prozessuale Waffengleichheit gelten auch für einstweilige Verfügungsverfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts
Mit einem aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt, das die im presse- und äußerungsrechtlichen Eilverfahren geltenden grundrechtlichen Anforderungen an die prozessuale Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs (Beschlüsse v. 30.09. 2018, Az. 1 BvR 1783/17, 1 BvR 2421/17) auch für einstweilige Verfügungsverfahren im Bereich des Lauterkeitsrechts (UWG) gelten