Mietern steht kein Kündigungsrecht für von Vermietern bereitgestellte Kabel-TV-Anschlüsse während der unbefristeten Laufzeit eines Mietvertrages zu – Grundsatzurteil in dem Verfahren der Wettbewerbszentrale
Der Bundesgerichtshof hat in dem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 18.11.2021, Az. I ZR 106/20 entschieden, dass Mietern, die von ihrem Vermieter einen Kabel-TV-Anschluss zur Verfügung gestellt bekommen, der über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird, ein Kündigungsrecht für diesen Anschluss unter Bezugnahme auf § 43b Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht zusteht