Landgericht Essen: Werbung für Desinfektionsmittel mit Hautfreundlichkeit und Natürlichkeit stellt unzulässige Verharmlosung dar
Das Landgericht Essen hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen untersagt, für einen sogenannten hand sanitizer mit Aussagen zu werben, die eine hautpflegende Wirkung suggerieren