Neues Ladenschlussgesetz – Samstags sind Öffnungszeiten jetzt auch bis 20.00 Uhr möglich
Das Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15. Mai 2003 (BGBl I, S. 658) ist am 1. Juni 2003 in Kraft getreten. Es erlaubt dem Einzelhandel, an Samstagen künftig bis 20:00 Uhr zu öffnen. Die Händler dürfen jetzt an allen Werktagen von Montag bis Samstag von 6:00 bis 20:00 Uhr ihre Geschäfte öffnen.
