Bundesverfassungsgericht zur Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten
Die 1. Kammer des Ersten Senats hat einer Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen stattgegeben, die den Beschwerdeführern (Bf) untersagten, in dem von ihnen verbreiteten „JUVE-Handbuch“ Anwalts-Ranglisten zu veröffentlichen. Die entgegenstehenden gerichtlichen Entscheidungen wurden aufgehoben, die Sache zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
