Bundesjustizministerium: Neues Geschmacksmusterrecht fördert Kreativität und Innovationen
Das Bundeskabinett hat am 26.03.2003 den Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts beschlossen. Das neue Gesetz löst das 125 Jahre alte Geschmacksmustergesetz ab. Es verbessert den Designschutz in Deutschland und stärkt die Schutzrechtsinhaber. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen um.
