Der Fußballweltverband FIFA verliert vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) den Streit um den Domain-Namen „germany2006.biz“. Zwischen der eingetragenen Marke „Deutschland 2006“ und dem Domainnamen „germany2006.biz“ besteht lt. Schiedsgericht keine Identität im Sinne des § 4 (a) der sog. STOP-Richtlinie. Das STOP-Verfahren findet nur bei .biz-Domains Anwendung, bei denen Markeninhaber im Rahmen des IP-Claim-Service ihre Rechte vor Beginn der offiziellen Registrierung bei Verwalter Neulevel angemeldet haben. Um in Rahmen des STOP-Verfahrens Erfolg zu haben, muss die im IP-Claim angemeldete Marke identisch mit der Domain sein (mehr zum sog. Stop-Verfahren erfahren Sie hier). Die FIFA ist neben der Marke „Deutschland 2006“ noch Inhaber der Marken „World Cup Germany 2006“. Vorliegend entschied die WIPO, dass zwischen den genannten Marken und dem streitgegenständlichen Domainnamen allenfalls eine Ähnlichkeit, nicht jedoch eine Identität im Sinne des § 4 (a) der STOP-Richtlinie besteht. Zwar verlange diese Norm keine „millimetergenaue“, jedoch zumindest eine schriftbildliche Übereinstimmung. Eine bloße Übereinstimmung im Sinngehalt genüge dem Identitätserfordernis nicht. Die FIFA kann jetzt noch ein UDRP-Verfahren einleiten, in dem ebenso wie im deutschen Markenrecht eine Verwechslungsgefahr ausreicht.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: Händedesinfektionsmittel darf nicht mit „hautfreundlich“ beworben werden
-
BGH verhandelt über Klage der Wettbewerbszentrale zur Plattformhaftung von Amazon
-
EuGH: Mitbewerber sind klagebefugt nach DS-GVO
-
Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen
-
OLG Nürnberg: Referenzpreis muss unschwer zu ermitteln sein