Über die massenhaften Aussendungen des Telefonbuchverlages Akalan hatten wir bereits per Pressemitteilung vom 20.2.2003 berichtet.
Das Landgericht München I (AZ 1HK O 3955/03) hat jetzt auf Antrag des DSW per einstweiliger Verfügung verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken für die Eintragung in ein Branchenverzeichnis mit den drei Formularen („Telekommunikation Branchenonline .. Ihre Rechnung“, „Ärzte-Kliniken-Verzeichnis Online“, „Tele-Branchen Portal“) zu werben. Der Verfügungsbeschluss vom 27.2.2003 wurde am 3.3.2003 zugestellt. Die Rechtskraft des Beschlusses bleibt abzuwarten.
Bereits gleichzeitig zur Abmahnung hatte der DSW die Staatsanwaltschaft München I eingeschaltet. Das dortige Ermittlungsverfahren gegen Secahaddin Akalan wird unter dem AZ 314 Js 33290/03 geführt. Gegenüber der Presse hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der Verantwortliche des Telefonbuchverlages Akalan vorläufig festgenommen worden sei. Es werde ermittelt wegen Betruges bzw. versuchten Betruges.
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