Bundesjustizministerium: Neues Urheberrecht ab dem 13. September 2003 in Kraft
Das neue Urheberrecht ist heute, am 12. September 2003, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 13. September 2003 in Kraft.
Das neue Urheberrecht ist heute, am 12. September 2003, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 13. September 2003 in Kraft.
Der Begriff „Champ“ wird von den Verbrauchern nicht zwangsläufig mit der geographischen Herkunftsangabe „Champagner“ assoziiert
Reisebüros, die über das Internet per Reservierungssystem Flug- oder Pauschalreisen anbieten, müssen den Endpreis einer Reise nicht sofort angeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: I ZR 222/00 – Urteil vom 3. April 2003) entschieden.
Die Verfassungsbeschwerde (Vb) zweier Zahnärzte, die sich gegen ihre berufsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße wegen unzulässiger Werbung im Internet und in den „Gelben Seiten“ wehrten, war erfolgreich.
Das Bundesministerium der Justiz bietet mit der nationalen Verbindungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr umfangreiche Informationen zu Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs an.
Der Bundesgerichtshof hatte über den Streit zu entscheiden, ob ein Hersteller von Schokoladenprodukten, der sich die Marke „Kinder“ hatte schützen lassen, gegen die Bezeichnung „Kinder Kram“ eines anderen Süßwarenherstellers vorgehen kann.
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt ist Unternehmer nicht automatisch mit einer Werbung per Telefon einverstanden, nur weil sein Geschäftsgegenstand betroffen ist.
Eine Rechtsanwältin, die in einer als Faltblatt gestalteten Kanzleibroschüre mit ihren sportlichen Erfolgen geworben hat, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen zivilrechtliche Entscheidungen, die ihr dies untersagt haben, vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gewesen.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 40 vom 14.08.2003, S. 1590-1592) ist seit 15.08.2003 das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern in Kraft getreten. Im Gesetz sind unter anderem folgende Punkte geregelt:
Nach § 20 Abs. 4 GWB liegt ein unzulässiger Verkauf unter Einstandspreis vor, wenn der Händler seine Waren und Dienstleistungen nicht nur gelegentlich unter Einstandspreis anbietet und er außerdem seine überlegene Marktmacht ausnutzt, um kleinere Unternehmen zu behindern.
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