Reisebüros, die über das Internet per Reservierungssystem Flug- oder Pauschalreisen anbieten, müssen den Endpreis einer Reise nicht sofort angeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: I ZR 222/00 – Urteil vom 3. April 2003) entschieden.
Das Reservierungssystem des Internetreisebüros „TravelClub.de“ verstößt nach Auffassung des BGH nicht gegen die Preisklarheit und damit gegen die Preisangabeverordnung. Bei dem durch den BGH zu beurteilenden Reservierungssystem wird dem Verbraucher erst am Ende mitgeteilt, wie hoch der Endpreis inklusive Tarife und Steuern ist. Allerdings wird der Verbraucher schon zu Beginn seiner Eingaben darauf hingewiesen, dass der endgültige Preis aus verschiedenen Gründen erst am Ende angegeben werden kann. Deshalb liegt nach Ansicht des BGH kein Rechtsverstoß vor. Der anfängliche Hinweis ist nach Ansicht des BGH klar und unmissverständlich.
Die Klage gegen das Reisebüro war vom Oberlandesgericht München schon im Juli 2000 zurückgewiesen worden. Nun ist auch die Revision gescheitert.
Quelle: Urteil des BGH vom 3. April 2003, Aktenzeichen: I ZR 222/00
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Frankfurt zu gleichbleibenden Preisen nach Ende der „Black Friday Woche“
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter
-
Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte