Das neue Urheberrecht ist heute, am 12. September 2003, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 13. September 2003 in Kraft.
Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. Damit wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren. „Wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen. Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Reform des Urheberrechts noch nicht abgeschlossen. „Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor. In einem nächsten Schritt werden wir uns den Themen zuwenden, zu denen es keine zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ gibt. Wir wollen vor allem das urheberrechtliche Vergütungssystem reformieren“ äußerte Zypries.
Am 16. September 2003 veranstaltet das Bundesjustizministerium zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposium.
Das neue Urhebergesetz finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 12.09.2003
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