Oberlandesgericht Köln: Ryanair darf für den Flughafen Weeze nicht mit der Bezeichnung Flughafen Niederrhein (Düsseldorf) werben
Das Landgericht Köln hatte der irischen Fluggesellschaft Ryanair untersagt, den von ihr als Abflughafen genutzten, etwa 70 bis 80 km von Düsseldorf entfernt zwischen Kevelaer und Goch liegenden Flughafen Weeze in der Internet-Werbung als „Flughafen Niederrhein (Düsseldorf)“ zu bezeichnen.
