Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 20.01.2004 dem neuen Fusionskontrollrecht endgültig zugestimmt. Es wird zeitgleich mit der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 in Kraft treten.
Die neue Verordnung soll flexiblere Untersuchungsfristen, aber dennoch die notwendige Berechenbarkeit bieten. Außerdem sieht die Verordnung vor, dass das Konzept einer zentralen Anlaufstelle gestärkt wird. Die Verordnung stellt klar, dass die Kommission das Recht hat, alle wettbewerbsschädlichen Konstellationen bei einem Zusammenschluss zu untersuchen, die den Interessen der europäischen Verbraucher schaden könnten.
Die Verordnung ist Teil einer umfassenden Reform, die im Dezember 2001 mit dem Ziel eingeleitet wurde, die europäische Fusionskontrolle weiter zu verbessern. Zu dem Reformpaket gehören Leitlinien zur Prüfung von Zusammenschlüssen zwischen Konkurrenzunternehmen (so genannte horizontale Leitlinien), in die sowohl die Erfahrungen der letzten 13 Jahre als auch die Rechtsprechung eingeflossen sind.
Den Unternehmen wie auch den Vertretern des Rechts sollen auf diese Weise Anhaltspunkte gegeben werden, welche Zusammenschlüsse möglicherweise nicht genehmigt werden. Des Weiteren hat die Kommission bereits eine ganze Reihe bewährter Praktiken für die Prüfung von Zusammenschlüssen angenommen, die die Untersuchung und den Entscheidungsprozess transparenter und kohärenter machen sollen.
Die neue Verordnung, die horizontalen Leitlinien und die „Best Practices“ werden in den nächsten Tagen auf der Website der Kommission zum Wettbewerbsrecht veröffentlicht: http://europa.eu.int/comm/competition/index_de.html
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20.01.2004
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Pressemitteilung der EU vom 20.01.2004
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