Das Bundeskabinett hat am 14.01.04 den von Bundesverbraucherministerin Renate Künast vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung beschlossen. Danach können Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln mit Bußgeldern bis zu 50.000 €, Verstöße gegen andere grundlegende Verpflichtungen aus den EU-Verordnungen mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren geahndet werden.
Der Gesetzentwurf regelt die Durchführung von drei EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Diese Verordnungen sind seit November 2003 in Kraft. Sie kommen jedoch erst im Laufe dieses Jahres zur Anwendung und gelten dann in Deutschland unmittelbar. Der Gesetzentwurf regelt die in der Sache zuständigen Behörden und legt Sanktionen für Verstöße gegen Vorschriften der Verordnungen fest. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll die zuständige Behörde für die Durchführung der Verordnungen werden, soweit nicht die Überwachung der Verordnungen betroffen ist, die grundsätzlich den Ländern obliegt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 14.01.2004
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Köln: Schon in Vorschaubildern muss Werbung auf Instagram erkennbar sein
-
Rückblick: Jahrestagung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg
-
Update: Provisionszahlungen für Sachverständigengutachten weiter problematisch
-
Rückblick: Online-Seminar zu den Änderungen durch die EmpCo-Richtlinie am 29.04.2026
-
Update: BGH-Termin am 07.05.26 zu Ärzte-Siegeln
