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Bundesverfassungsgericht: Kliniken dürfen im Internet sachlich werben

Kliniken dürfen im Internet werben, wenn ihre Selbstdarstellung auf sachliche Informationen beschränkt ist. Dabei gelten für Kliniken nach einem Urteil des BVerfGs vom 17.7.2003 (Az. 1 BvR 2115/02) geringere Werbeschranken als für selbstständige Ärzte. Zulässig sind insbesondere Angaben über Behandlungsgebiete, die behandelnden Ärzte und die Ausstattung der Klinik.

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