RTL darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes 90-Minuten Filme nicht alle 20 Minuten mit Werbung unterbrechen.
Die Niedersächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLA) war der Auffassung, dass RTL im Jahre 1993 gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen hat.
Im Oktober 1993 hatte RTL mehrere Filme in den Zyklen „Gefährliche Leidenschaften“, „Familienschicksale“ und „Der große TV-Roman“ gezeigt und dabei die Filme durch jeweils vier Werbepausen unterbrochen. Die NLA verbot damals eine erneute Ausstrahlung der Filme mit mehr als einer beziehungsweise zwei Werbepausen. Dagegen klagte RTL vor dem Niedersächsischen Verwaltungsgericht, das die Klage 1997 abwies. Aktuell hat den Streit nun der Europäischen Gerichtshof zu Gunsten der NLA entschieden.
Bei dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die extra fürs Fernsehen produzierten Filme als „Reihe“ gelten durften. Denn bei einer „Reihe“ ist es privaten Sendern erlaubt, den Film im Abstand von 20 Minuten für Spots zu unterbrechen und somit häufiger Werbung zu zeigen als sonst.
Der Europäische Gerichtshof kommt, wie die NLA, zu dem Ergebnis, dass mehrere Filme nur dann eine „Reihe“ bilden, wenn sie inhaltlich zusammenhängen. Die Handlung müsse sich fortsetzen, beziehungsweise eine oder mehrere Personen müssten wiederkehren. Das von RTL genannte Argument inhaltliche Gemeinsamkeiten und ähnliche Themen wie Affären, Lebenskrisen, Verbrechen, Gewalt oder Naturkatastrophen reichen aus, konnte die Richter nicht überzeugen.
Aktenzeichen des Europäischen Gerichtshofes: C-245/01
Quelle: Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes, Artikel aus Spiegel online vom 24.10.2003
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