Schon eine einzige Werbe-E-Mail ist unzulässig
Die Versendung einer einzigen unerwünschten Werbe-E-Mail löst bereits einen Unterlassungsanspruch des Empfängers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG aus.
Die Versendung einer einzigen unerwünschten Werbe-E-Mail löst bereits einen Unterlassungsanspruch des Empfängers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG aus.
Die Anpreisung eines Schmuckstücks als „Cartier-Stil“ stellt eine vergleichende Werbung im Sinne des § 6 Abs. 1 UWG dar.
Die Wettbewerbszentrale musste ein unzulässiges Werbegewinnspiel von Ryanair per einstweiliger Verfügung stoppen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.10.2004 der Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zugeleitet.
Der Ministerrat hat die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz am 07.10.04 verabschiedet. Sie regelt die EU-weite Vernetzung einzelstaatlicher Durchsetzungsbehörden.
Die Beschriftung eines Weinetiketts mit dem als Werbeträger gedachten Wort „Pinot“ für Burgunder-Weine ist nicht zulässig.
Die Werbung eines Fahrschulunternehmens, jeder Fahrschüler erhalte zur bestandenen Prüfung einen Gutschein in Höhe von 500 DM für einen Fahrzeugkauf bei einem bestimmten Autohaus, ist kein unlauteres Wettbewerbsverhalten.
Der Bundesgerichtshof gewährt Mika für die Farbmarke „lila“ einen weitreichenen Schutzumfang. Die Verpackung einer Gebäckmischung eines anderen Herstellers darf nicht lila sein.
Ein deutscher Qualitätswein b. Q. darf weder mit den Bezeichnungen „Réserve“ und „Grande Réserve“ noch mit den deutschen Begriffen „Reserve“ und „Privat-Reserve“ vermarktet werden. Die Verwendung dieser Begriffe ist irreführend.
Die Firma Online Verlag GmbH, Ratingen versandte seit dem Jahre 2000 Formulare für Eintragungen in ein Online-Firmenverzeichnis.
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