Oberlandesgericht Hamburg: Top-Level-Domain „.ag“ ist nur für Aktiengesellschaften zulässig
Top-Level-Domains mit der Endung „.ag“ für den karibischen Staat Antigua dürfen grundsätzlich nur von Aktiengesellschaften genutzt werden.
Top-Level-Domains mit der Endung „.ag“ für den karibischen Staat Antigua dürfen grundsätzlich nur von Aktiengesellschaften genutzt werden.
Ein Arbeitnehmer, der vor seinem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis ein „Verabschiedungsschreiben“ an die von ihm betreuten Kunden richtet, kann sich dem Vorwurf des unlauteren Verhaltens aussetzen.
Die Aushändigung von Gutscheinen oder die Gewährung sog. Prämienmeilen kann einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz darstellen.
Eine Packungsbeilage für ein Medikament ist nach Auffassung des OLG München aufgrund der zahlreichen Warnhinweise objektiv nicht geeignet, den Absatz des Medikaments zu fördern.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das in Frankreich geltende Verbot der indirekten Fernsehwerbung für alkoholische Getränke mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das Verbot stellt zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, ist jedoch durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland Klage wegen nicht ordnungsgemäßer Anwendung der den Schutz von geschützten Ursprungsbezeichnungen betreffenden EU-Rechtsvorschriften auf die Bezeichnung „Parmigiano Reggiano“ zu erheben.
Gestern ist das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit gemäß § 22 des neuen UWG seit heute in Kraft.
Das neue UWG ist am 7. Juli 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist damit
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe untersagte der Betreiberin der Stadtinformationsanlagen in Karlsruhe diese für Tabakwerbung zu nutzen und gab damit einer Klage der Stadt Karlsruhe statt (Az.: 3 K 4943/03). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit morgen in Kraft.