Die Europäische Kommission möchte für mehr Auswahl und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis beim Kauf von „sichtbaren“ Autoersatzteilen sorgen. Sie hat daher eine Änderung der Richtlinie über den Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmusterschutzrichtlinie) vorgeschlagen. Damit könnten Ersatzteile wie Motorhauben, Stoßstangen, Türen, Scheinwerfer und Kotflügel günstiger erworben werden. Nach Schätzungen der Kommission sind die betreffenden Ersatzteile in Mitgliedstaaten, in denen sie dem Geschmacksmusterschutz unterliegen, 6% bis 10% teuerer.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14.09.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Update: BGH-Termin am 07.05.26 zu Ärzte-Siegeln
-
Werbung für erholsamen Schlaf? Geeignete Nachweise bitte!
-
Rückblick: Zwei Online-Seminare zu E-Commerce und Health Claims
-
Irreführende „Renten“-Schreiben: Wettbewerbszentrale warnt vor Gewinnspielwerbung im Behörden-Look
-
BGH legt EuGH Werbung für ärztliche Fernbehandlungen vor
