Die Europäische Kommission möchte für mehr Auswahl und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis beim Kauf von „sichtbaren“ Autoersatzteilen sorgen. Sie hat daher eine Änderung der Richtlinie über den Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmusterschutzrichtlinie) vorgeschlagen. Damit könnten Ersatzteile wie Motorhauben, Stoßstangen, Türen, Scheinwerfer und Kotflügel günstiger erworben werden. Nach Schätzungen der Kommission sind die betreffenden Ersatzteile in Mitgliedstaaten, in denen sie dem Geschmacksmusterschutz unterliegen, 6% bis 10% teuerer.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14.09.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH zur Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung: Keine Aufschlüsselung einer durchschnittlichen Sternebewertung nötig
-
LG München I: Teaser müssen als Werbung gekennzeichnet sein
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bezeichnung eines Sachverständigen als „öffentlich-rechtlich zertifiziert“
-
LG Bochum: Werbung mit „Ende der Reparaturpauschale“ und Supermarkt-Gutschein für Hörgeräte unzulässig