Die Europäische Kommission möchte für mehr Auswahl und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis beim Kauf von „sichtbaren“ Autoersatzteilen sorgen. Sie hat daher eine Änderung der Richtlinie über den Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmusterschutzrichtlinie) vorgeschlagen. Damit könnten Ersatzteile wie Motorhauben, Stoßstangen, Türen, Scheinwerfer und Kotflügel günstiger erworben werden. Nach Schätzungen der Kommission sind die betreffenden Ersatzteile in Mitgliedstaaten, in denen sie dem Geschmacksmusterschutz unterliegen, 6% bis 10% teuerer.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14.09.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH urteilt zu Ärzte-Siegeln: Strenge Anforderungen an Testsiegel
-
Ab 02. August: Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Medien
-
BGH weist „Rundholz-Kartell“-Verfahren an OLG Stuttgart zurück
-
In eigener Sache: Neues Online-Formular für Beschwerden zum Thema KI
-
Update: BGH verkündet am 30.07.26 Urteil zu Ärzte-Siegeln
