Die Richtlinie 2005/29/EG über Unlautere Geschäftspraktiken wurde am 11. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach Artikel 19 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis zum 12. Juni 2007 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Die Richtlinie soll die Rechte der Konsumenten klarstellen und den grenzüberschreitenden Handel verstärken. Die Richtlinie will die EU- Regelungen über Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern und Verbrauchern harmonisieren.
Die neuen Regelungen umschreiben „unlautere Geschäftspraktiken“, welche EU- weit verboten sein werden, wie zum Beispiel der Verkauf unter Druckausübung, irreführendes Marketing und unlautere Werbung. Es sind auch bestimmte Vorschriften bezüglich der Werbung gegenüber Kindern enthalten. Durch diese Gesetzgebung sollen alle EU-Konsumenten dasselbe Schutzniveau gegen aggressives oder irreführendes Marketing genießen, gleichgültig, ob sie örtlich in ihrer Umgebung oder auf den Absatzmärkten in anderen Mitgliedstaaten einkaufen.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG München I: Werbung mit Bezeichnung „Versicherung“ durch eine Versicherungsvermittlerin irreführend
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bewerbung von Hörgeräten mit Aktionspreis
-
Rückblick: Online-Seminar zu Green Claims und Nachhaltigkeit in der Werbung – Update Rechtsprechung und Regulierung
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit UVP bei Möbel-Eigenmarken
-
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab 28. Juni 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen