Landgericht Stuttgart: Zur Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung zulässig. Für eine zulässige Werbung per Telefon muss die Einwilligung
