Bundeskartellamt: Abmahnung der Deutschen Post AG
Das Bundeskartellamt ist zu der Auffassung gelangt, dass die Deutsche Post AG konkurrierende Postdienstleistungsunternehmen bei „postvorbereitenden Leistungen“ behindert bzw. diskriminiert.
Das Bundeskartellamt ist zu der Auffassung gelangt, dass die Deutsche Post AG konkurrierende Postdienstleistungsunternehmen bei „postvorbereitenden Leistungen“ behindert bzw. diskriminiert.
Die Bundesregierung will die Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen vereinfachen. Danach soll zukünftig auf alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand erhoben werden, ausgenommen
Auch bei eBay-Auktionen steht Käufern ein Widerrufsrecht zu. Dies hat der Bundesgerichtshof heute in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden.
Die Weigerung eines Pharmaunternehmens alle Bestellungen seiner Kunden auszuführen, um den Parallelhandel zu begrenzen, stellt nicht ohne weiteres einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung dar.
Der Bundesgerichtshof hat die Werbung:
„Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto“
Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in der Reihe „Geistiges Eigentum im Gespräch“ am 2. November 2004 ein Symposion zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller als Klägerin und der beklagten Umweltschutzorganisation Greenpeace e. V., bei dem es im Kern um die Verwendung des Begriffs „Gen-Milch“ in unterschiedlichen Kundgabeformen ging, hatte die Berufung von Greenpeace gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Köln vom 23.06.2004 (28 O 289/04) vor dem OLG Köln teilweise Erfolg.
Die Versendung einer einzigen unerwünschten Werbe-E-Mail löst bereits einen Unterlassungsanspruch des Empfängers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG aus.
Die Anpreisung eines Schmuckstücks als „Cartier-Stil“ stellt eine vergleichende Werbung im Sinne des § 6 Abs. 1 UWG dar.
Die Wettbewerbszentrale musste ein unzulässiges Werbegewinnspiel von Ryanair per einstweiliger Verfügung stoppen.